Jugendschutz auf Wutzrock

Auf dem gesamten Festivalgelände, den Zelt- und Parkplätzen gilt selbstverständlich das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Wir als Veranstalter haben keine zusätzlichen Einschränkungen, wie es bei vielen kommerziellen Festivals der Fall ist. Bitte beachtet dazu auch unser FAQ. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Jugendliche unter 14 Jahre

Du darfst nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person aufs Festivalgelände oder die Campingplätze.
Alkohol & Tabakwaren: Weder Kauf noch Konsum erlaubt.

Jugendliche 14 bis 15 Jahre

Mit Begleitung einer erziehungsberechtigten Person: keine zeitliche Begrenzung.
Ohne Begleitung: nur bis 22:00 Uhr auf dem Gelände oder den Campingplätzen.
Alkohol & Tabakwaren: Weder Kauf noch Konsum erlaubt.

Jugendliche 16 bis 17 Jahre

Mit Begleitung: keine zeitliche Begrenzung.
Ohne Begleitung: bis 24:00 Uhr auf dem Gelände oder Campingplätzen.
Erlaubt: Bier, Wein oder Sekt.
Verboten: Spirituosen und Tabakwaren (Kauf & Konsum) – erst ab 18.

Übernachten auf den Campingplätzen

Unter 18 Jahren: Übernachten ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erlaubt.
Generell gilt: Übernachten abseits der ausgewiesenen Campingplätze ist verboten!

Übertragung des Erziehungsauftrages

Die Person muss mindestens 18 Jahre alt und verantwortungsvoll sein.
Trotz Übertragung bleibt die rechtliche Verantwortung grundsätzlich bei den Eltern.

Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz

Weitere Details zum Jugendschutz findest du auf www.bmfsfj.de und www.jugendschutz-aktiv.de.

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