Jugendschutz auf Wutzrock

Auf dem gesamten Festivalgelände, den Zelt- und Parkplätzen rund um Wutzrock gilt das Jugendschutzgesetz und somit die gesetzlich vorgeschriebenen Altersbeschränkungen. Wir als Veranstalter haben keine gesonderten Jugendschutzregelungen, wie es z.B. viele "Bezahl-Festivals" haben. Zu beachten ist auch das Wutzrock FAQ. Wir haben nachfolgend einige Informationen zum Jugendschutz für Euch zusammengefasst.

Jugendliche unter 14 Jahre

Wenn Du unter 14 Jahre alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen nicht ohne eine erziehungsberechtigte Person aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 14 Jahren verboten, ebenso der Konsum!

Jugendliche unter 16 Jahre

Wenn Du zwischen 14 und 15 Jahre alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zeitlich uneingeschränkt aufhalten. Bist Du ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person unterwegs, darfst Du Dich nach 22:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 16 Jahre verboten, ebenso der Konsum!

Jugendliche über 16 Jahre

Wenn Du zwischen 16 und 17 Jahre alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zeitlich uneingeschränkt aufhalten. Bist Du ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person unterwegs, darfst Du Dich nach 24:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränke, wie Bier, Wein oder Sekt, ist an Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahre erlaubt. Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahre ist laut Jugendschutzgesetz verboten, ebenso der Konsum!

Übernachten auf den Campingplätzen

Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf den Campingplätzen des Wutzrock-Festivals übernachten. Abseits der ausgewiesenen Campingplätze ist das Übernachten generell verboten!

Übertragung des Erziehungsauftrages

Wenn Du einer Person den Erziehungsauftrag für Dein Kind überträgst, muss diese volljährig sein. Dieser Schritt sollte nur bei verantwortungsvollen Personen geschehen, die dieser anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sind. Die Verantwortung hinsichtlich der Aufsichtspflicht und des Haftungsrechts bleibt trotz Übertragung weiterhin bei den Eltern!

Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz

Du findest alle weiteren Informationen zum Jugendschutz unter www.bmfsfj.de der www.jugendschutzaktiv.de.

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